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ABC der Baufinanzierung


Grunderwerbssteuer
Als Grunderwerbssteuer sind 3,5 % des Kaufpreises zu entrichten. Nur selten tritt eine Ausnahmegenehmigung in Kraft: wenn das Grundstück vererbt oder verschenkt wird bzw. das Grundstück vom Ehegatten oder einem Verwandten in gerader Linie erworben wird.
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